BITV/WCAG Selbstbewertung
Hier finden Sie die Dokumentation der 98 Prüfschritte des aktuellen BITV-Tests und wie REHADAT sich bewertet hat. Zu jedem Schritt finden Sie einen Link zur Beschreibung bei https://bitvtest.de/, farbig hinterlegt die Selbstbewertung bei der Prüfung des Schrittes und danach eine kurze Beschreibung, worum es bei dem Prüfschritt geht.
Übersicht
Letzte Aktualisierung: 26.10.2023
erfüllt oder eher erfüllt | 61 Prüfschritte |
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Nicht anwendbar | 35 Prüfschritte |
Teilweise erfüllt oder schlechter | 2 Prüfschritte |
Für Konformität nach WCAG muss jeder Prüfschritt mindestens „eher erfüllt“ sein. |
Prüfschritte
5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
#01 eher erfüllt
Wenn die Webseite Funktionen für die Barrierefreiheit bereithält, die spezielle Bedürfnisse von Nutzern erfüllt, soll die Aktivierung dieser Funktionen für diese Nutzergruppe barrierefrei möglich sein.
5.3 Biometrie
#02 nicht anwendbar
Wenn die Webseite biometrische Merkmale (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Spracherkennung) für die Nutzeridentifizierung oder die Steuerung nutzt, soll diese sich nicht nur auf ein biometrisches Merkmal beschränken.
5.4 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Konvertierung
#03 erfüllt
Wenn die Webseite Dokumente in andere Formate konvertiert, sollen vorhandene Barrierefreiheits-Informationen im Zielformat übernommen werden, wenn das Zielformat diese Informationen grundsätzlich unterstützt.
6.1 Audiobandbreite für Sprache
#04 nicht anwendbar
Um gute Sprachverständlichkeit bei der Zwei-Wege-Sprachkommunikation zu garantieren, soll die Webanwendung beim Kodieren und Dekodieren von Audio einen Frequenzbereich nutzen, dessen obere Grenze mindestens bis 7.000 Hz reicht..
6.2.1.1 Textkommunikation in Echtzeit
#05 nicht anwendbar
Ermöglicht das Webangebot Zwei-Wege-Kommunikation (eine Sprechverbindung in beide Richtungen, z.B. Sprach- und Videotelefonie), muss es ebenfalls Textkommunikation in Echtzeit zur Verfügung stellen. Echtzeit bedeutet hier, dass schon die Eingabe einzelner Zeichen übertragen und dem Empfänger angezeigt wird. Die Nutzenden müssen den eingegebenen Text nicht erst aktiv abschicken.
6.2.1.2 Gleichzeitige Sprache und Text
#06 nicht anwendbar
Wenn die Web-Anwendung Zwei-Wege-Kommunikation und Textkommunikation in Echtzeit anbietet, soll die gleichzeitige Kommunikation mittels Sprache und Echtzeit-Textkommunikation möglich sein.
6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
#07 erfüllt
Wenn das Webangebot Echtzeit-Textkommunikation senden und empfangen kann, soll die Anzeige von empfangenen und gesendeten Nachrichten visuell gut voneinander unterscheidbar sein.
6.2.2.2 Programmatisch unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
#08 erfüllt
Wenn die Web-Anwendung eine Funktion zur Echtzeit Textkommunikation anbietet, soll die Sende- und Empfangsrichtung programmatisch ermittelbar sein. Das bedeutet konkret, dass Hilfsmittel-Nutzer:innen beim Lesen der Text-Kommunikation die selbst gesendeten Texte von empfangenen Texten unterscheiden können.
6.2.2.3 Sprecheridentifizierung
#09 nicht anwendbar
Wenn die Web-Anwendung Echtzeit Textkommunikation (RTT, Real-time Text) unterstützt und den aktiven Sprecher über Sprache identifiziert, sollen auch Sprecher, die Echtzeit-Texteingaben nutzen, gleichermaßen identifizierbar sein.
6.2.2.4 Echtzeitanzeige von Sprech-Aktivität
#10 nicht anwendbar
Wenn die Web-Anwendung Zwei-Wege-Sprachkommunikation unterstützt und Funktionen zur Echtzeit-Textkommunikation bietet, soll die Aktivität von Sprechenden in Echtzeit visualisiert werden. Der visuelle Indikator, dass gerade gesprochen wird, soll dabei auch programmatisch ermittelbar sein, sodass auch taubblinde Menschen z. B. über eine Braillezeile über die laufende Audiokommunikation informiert werden.
6.2.3 Interoperabilität von Echtzeit-Textkommunikation
#11 nicht anwendbar
Web-Anwendungen, welche (meist zusätzlich zur Sprach-Kommunikation) die Echtzeit-Textkommunikation mit anderen Anwendungen erlauben, sollen Interoperabilität, also die jeweils relevanten technischen ITU-, IETF-, oder ETSI-Standards für Echtzeit Text-Kommunikation unterstützen.
6.2.4 Reaktionsgeschwindigkeit der Echtzeit-Textkommunikation
#12 nicht anwendbar
Wenn das Webangebot Echtzeit-Textkommunikation unterstützt und entsprechende Nutzereingaben entgegen nimmt, soll die kleinste Texteinheit (einzelne Zeichen oder Wörter) in maximal 500 Millisekunden abgeschickt werden.
6.3 Anrufer-Identifizierung
#13 nicht anwendbar
Wenn die Web-Anwendung Telekommunikationsfunktionen mit Anrufidentifizierung bietet, soll die Identifizierung (auch) in Textform verfügbar und programmatisch ermittelbar sein.
6.4 Alternativen zu sprachbasierten Diensten
#14 nicht anwendbar
Wenn Webangebote eine Spracheingabe implementieren, also über Sprache Eingaben und Auswahlen möglich sind (ähnlich wie in einer Telefon-Hotline), dann soll es eine zugängliche Alternative für diese Funktionen geben, die nicht Sprechen und Hören voraussetzt. Wir haben diese Interaktionsmöglichkeit bisher in den Angeboten, die wir getestet haben, noch nicht gesehen. Nicht von dieser Anforderung betroffen ist die Nutzung der systemseitigen Spracheingabe, denn diese ist ja immer eine Alternative zur Eingabe über die Tastatur (oder virtuelle Tastatur).
6.5.2 Auflösung bei Videotelefonie
#15 nicht anwendbar
Web-Anwendung mit Videotelefonie-Funktion sollen mindestens die QVGA-Auflösung für die
Videoübertragung unterstützen. Üblicherweise entspricht dies 320x240 Pixel.
Bei anderen Seitenverhältnissen müssen entsprechend 76.800 Bildpunkte geboten werden.
6.5.3 Bildwiederholfrequenz bei Videotelefonie
#16 nicht anwendbar
Wenn das Web-Angebot Videotelefonie unterstützt, soll sie eine Bildwiederholfrequenz (framerate) von mindestens 20 Bildern pro Sekunde unterstützen. Besser ist eine Bildwiederholfrequenz von 30 Bildern pro Sekunde.
6.5.4 Synchronität bei Videotelefonie
#17 nicht anwendbar
Ton und Bild in einer Echtzeit-Videoschalte sollen nicht auseinanderlaufen. Diese Anforderung betrifft also nur Webangebote, die Echtzeit-Videokonferenzen implementieren.
6.5.5 Visuelle Anzeige von Audio-Aktivität
#18 nicht anwendbar
Diese neue Anforderung betrifft nur Webangebote, die Videokonferenz-Funktionen integrieren. Wenn in einer solchen Konferenz jemand spricht, soll die jeweilige Audio-Aktivität der Sprechenden sichtbar sein.
6.5.6 Sprecher-Anzeige für Gebärdensprachen-Kommunikation
#19 nicht anwendbar
Wenn ein Webangebot Videotelefonie unterstützt und die Aktivität von Sprechenden angezeigt wird, soll dies auch für Nutzende von Gebärdensprache gewährleistet sein.
7.1.1 Wiedergabe von Untertiteln
#20 erfüllt
Sind Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden, bietet der Videoplayer die Möglichkeit, die Untertitel anzuzeigen. Werden dynamisch zuschaltbare, textbasierte Untertitel (closed captions) angeboten, bietet der Videoplayer die Möglichkeit, diese ein- und auszublenden.
7.1.2 Synchrone Untertitel
#21 eher erfüllt
Sind Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden, ist gewährleistet, dass der Videoplayer Untertitel und Ton synchron darstellt.
Das bedeutet für Untertitel aufgezeichneter Videos: Die Anzeige des Untertitels weicht nicht mehr als 100ms vom Zeitstempel der Untertitel-Datei ab. Dies bezieht sich theoretisch auch auf Live-Untertitel. Hier liegt jedoch naturgemäß einer Verzögerung durch die Konvertierung von gesprochener Sprache in Text vor, besonders, wenn die Konvertierung nicht automatisch, sondern durch Menschen erfolgt.
7.1.3 Erhaltung von Untertiteln
#22 nicht anwendbar
Wenn das Webangebot Videos mit Untertiteln überträgt, konvertiert oder aufnimmt, bleiben die Untertitel erhalten, sie lassen sich weiterhin anzeigen und werden sychnron zum Ton dargestellt. Das heißt, die Prüfschritte 7.1.1 „Wiedergabe von Untertiteln“ und 7.1.2 "Synchrone Untertitel" sind weiterhin erfüllt.
7.1.4 Untertitel-Anpassungen
#23 eher erfüllt
In dieser Anforderung wird verlangt, dass Nutzende Eigenschaften der Untertitel an ihre Bedürfnisse anpassen können. Dazu könnten etwa Größe, Kontrast, Transparenz des Hintergrunds, Schrifttype oder Position zählen. Viele gängige Player, darunter auch der native HTML5 Player, erlauben dies bislang nicht. Was genau sich anpassen lassen muss, ist in der Europäischen Norm nicht normativ festgelegt.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn das Webangebot Videos mit Untertiteln enthält und sich die Untertitel zuschalten lassen (closed captions). Auf permanent sichtbare Untertitel, die Teil des Videobildes sind (open captions), ist der Prüfschritt nicht anwendbar.
7.1.5 Gesprochene Untertitel
#24 eher erfüllt
Diese Anforderung verlangt, dass Nutzende bei Videos eine Sprachausgabe der Untertitel aktivieren können. Eine Rückfrage bei den Autoren der Europäischen Norm hat ergeben, dass der Sinn dieser Anforderung darin besteht, Videos mit fremdsprachiger Tonspur und übersetzten, also eigensprachlichen Untertiteln für Menschen mit Seheinschränkungen akustisch zugänglich zu machen. Sind sowohl Ton als auch Untertitel in der eigenen Sprache (der bei weitem häufigste Fall), greift diese Anforderung damit nicht. Auch zusätzliche Sprachversionen sind nicht betroffen, wenn sowohl die Sprache der Tonspur als auch die Untertitel in der Originalsprache verfügbar sind.
7.2.1 Wiedergabe von Audiodeskription
#25 nicht anwendbar
Wenn Videos mit synchroner Bild- und Tonspur vorhanden sind (und Informationen über das
Bildgeschehen für das Verständnis erforderlich sind), ist ein Mechanismus für die Auswahl
und Wiedergabe der verfügbaren Audiodeskription vorhanden.
Audiodeskription kann alternativ auch aus einer von mehreren Audiospuren ausgewählt und abgespielt werden.
7.2.2 Synchrone Audiodeskription
#26 nicht anwendbar
Sind Videos mit synchroner Bild- und Tonspur und zusätzlicher Audiodeskription vorhanden, soll der Videoplayer in der Lage sein, die zusätzliche Audiodeskription synchron zu Bild und Ton wiederzugeben.
7.2.3 Erhaltung von Audiodeskription
#27 nicht anwendbar
Wenn das Webangebot Videos mit Audiodeskription überträgt, konvertiert oder aufnimmt, bleibt die Audiodeskription nach dem Vorgang erhalten.
7.3 Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
#28 eher erfüllt
Wenn ein Videoplayer Video-Inhalte mit zugehörigen Audioinhalten abspielt, befinden sich die Bedienelemente zur Aktivierung der Untertitelung und Audiodeskription auf der gleichen Interaktionsebene wie die Bedienelemente zur Wiedergabekontrolle (z. B. Abspielen, Pause, Lautstärke etc.).
9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
#29 eher erfüllt
Grafische Bedienelemente (alle verlinkten / interaktiven Grafiken und Bilder) müssen mit Alternativtexten versehen werden
9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
#30eher erfüllt
Nicht verlinkte informationsorientierte Grafiken und Bilder müssen mit Alternativtexten versehen werden.
Die Alternativtexte ersetzen das Bild, sie sollen also (wenn möglich) dieselbe Aufgabe erfüllen wie das Bild.
Thema dieses Prüfschritts sind auch Textalternativen für Hintergrundbilder, Icon
Fonts und SVGs, sofern diese nicht verlinkt sind.
9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
#31 eher erfüllt
Eine Grafik, die keine informative Funktion hat, benötigt keinen Alternativtext. Grafiken ohne
informative Funktion sind zum Beispiel Abstandshalter, Farbflächen, Muster,
oder rein dekorative Fotos.
Solche Grafiken sollen mit einem leeren alt
-Attribut (alt=""
)
ausgezeichnet werden.
9.1.1.1d Alternativen für CAPTCHAs
#32 erfüllt
Prüfschritt erfüllt: Der Alternativtext des Bildes in einem bildbasierten CAPTCHA beschreibt
dessen Zweck. Mindestens eine nicht bildbasierte CAPTCHA-Alternative ist vorhanden.
Prüfschritt nicht anwendbar: CAPTCHAs sind nicht vorhanden.
9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
#33 nicht anwendbar
Prüfschritt erfüllt: Audiodateien und stumme Videodateien haben gleichwertige Medienalternativen.
Prüfschritt nicht anwendbar: Weder Audiodateien noch stumme Videodateien sind vorhanden.
9.1.2.2 Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
#34 eher erfüllt
Wenn die Tonspur eines aufgezeichneten Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.
9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
#35 nicht anwendbar
Für informationstragende visuelle Videoinhalte muss eine Audiodeskription oder Volltext-Alternative
bereitgestellt werden.
Prüfschritt nicht anwendbar: Videos sind nicht vorhanden oder auch ohne synchrone Audiodeskription zugänglich.
9.1.2.4 Videos (live) mit Untertiteln
#36 nicht anwendbar
Wenn die Tonspur einer Live-Übertragung Informationen enthält, müssen Untertitel
als Alternative bereitgestellt werden.
Prüfschritt nicht anwendbar: Es sind keine Live-Übertragungen vorhanden.
9.1.2.5 Audiodeskription für Videos
#37 nicht anwendbar
Für informationstragende visuelle Videoinhalte muss
eine Audiodeskription bereitgestellt werden.
Prüfschritt nicht anwendbar: Videos sind nicht vorhanden oder auch ohne synchrone Audiodeskription zugänglich.
9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
#38 erfüllt
Überschriften müssen korrekt mit den HTML-Strukturelementen h1
bis h6
ausgezeichnet sein und die Inhalte der Seite erschließen.
9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
#39 erfüllt
Zur Auszeichnung von Listen auf der Seite sollen HTML-Strukturelemente für Listen
(ul, ol
und so weiter) genutzt werden.
9.1.3.1c HTML-Strukturelemente für Zitate
#40 erfüllt
Zur Auszeichnung von Zitaten, die als eigenständige Textabschnitte gefasst sind,
soll das dafür vorgesehene HTML-Strukturelement blockquote
genutzt werden.
Prüfschritt nicht anwendbar: Als eigenständige Abschnitte gefasste Zitate sind nicht vorhanden.
9.1.3.1d Inhalt gegliedert
#41 eher erfüllt
Absätze sind mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet.
Hervorhebungen in Texten sind mit strong oder em ausgezeichnet.
Text-Inhalt wird nicht per CSS eingebunden.
9.1.3.1e Datentabellen richtig aufgebaut
#42 erfüllt
Datentabellen sind strukturell richtig aufgebaut, Zeilen- und Spaltenüberschriften
sind mit th
ausgezeichnet.
9.1.3.1f Zuordnung von Tabellenzellen
#43 erfüllt
Prüfschritt erfüllt: In komplexen Datentabellen ist der Bezug von Überschriften und
Inhalten (über scope
oder über id
und headers
) definiert,
Zuordnungen von Überschriften in einfachen Datentabellen sind korrekt.
Prüfschritt nicht anwendbar: Komplexe Datentabellen sind nicht vorhanden, in einfachen Datentabellen sind Überschriften nicht zugeordnet.
9.1.3.1g Kein Strukturmarkup für Layouttabellen
44 nicht anwendbar
Tabellenstruktur-Mark-up soll nicht für Layouttabellen verwendet werden.
9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
#45 erfüllt
Beschriftungen sollen über Markup mit den Formularelementen, die sie beschriften, verknüpft sein.
9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge
#46 erfüllt
Seiteninhalte sollen unabhängig von der Darstellung in einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge stehen.
9.1.3.3 Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
#47 eher erfüllt
Prüfschritt erfüllt: Die Wahrnehmung von Farben, Formen, Position von Elementen oder Tönen ist für die Bedienung oder das Verständnis der Inhalte nicht erforderlich.
9.1.3.4 Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
#48 erfüllt
Webinhalte sollen sich an die nutzergewählte Ausrichtung von Ausgabegeräten anpassen. Sie sollten sowohl im Hochformat als auch im Querformat dargestellt werden und nutzbar sein.
9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
#49 teilweise erfüllt
Prüfschritt erfüllt: Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, bezeichnen den
Zweck (z.B. über ein passendes autocomplete
-Attribut).
Prüfschritt teilweise erfüllt: Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen,
bezeichnen den Zweck nur über das type Attribut (z.B. type="email"
oder type="password"
).
Prüfschritt nicht erfüllt: Eingabefelder, die sich auf den Nutzer selbst beziehen, haben
keine Bezeichnung des Zwecks, etwa über das autocomplete-Attribut.
9.1.4.1 Ohne Farben nutzbar
#50 eher erfüllt
Über Farben vermittelte Informationen sollen auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar sein, also zusätzlich durch andere Mittel (etwa Fettung oder Einrückung) hervorgehoben sein.
9.1.4.2 Ton abschaltbar
#51 nicht anwendbar
Automatisch abgespielte Töne, die nicht nach drei Sekunden enden, sollen abschaltbar sein.
Prüfschritt nicht anwendbar: Die Seite hat keine Tonelemente, die automatisch abgespielt werden.
9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
#52 eher erfüllt
Alle Texte der Seite sollen in allen Zuständen ausreichende Helligkeitskontraste haben. Sie sollen auch für farbfehlsichtige Benutzer wahrnehmbar sein.
9.1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar
#53 erfüllt
Text soll um bis zu 200 Prozent vergrößert werden können, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren geht.
9.1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken
#54 erfüllt
Grafiken sollen nicht für die Darstellung von Schriften verwendet werden. Logos sind hiervon ausgenommen.
9.1.4.10 Inhalte brechen um
#55 eher erfüllt
Prüfschritt erfüllt: Inhalte lassen sich bei einer Browserfensterbreite von 320 CSS-Pixeln ohne Verlust von Informationen oder Funktionalität und ohne horizontales Scrollen nutzen (ausgenommen sind Inhalte, deren Bedeutung oder Nutzung ein zweidimensionales Layout voraussetzen).
9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und Bedienelementen ausreichend
#56 erfüllt
9.1.4.12 Textabstände anpassbar
#57 eher erfüllt
Prüfschritt erfüllt: Zeilen- Absatz- Wort- und Buchstaben-Abstände lassen sich von Nutzern auf folgende Werte einstellen, ohne dass Inhalte oder Funktionalitäten nicht mehr verfügbar sind: Zeilen: 1,5-fache Textgröße; Abstände nach Absätzen: 2-fache Textgröße; Buchstaben-Kerning: 0,12-fache Textgröße; Wortabstände: 0,16-fache Textgröße.
9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar
#58 eher erfüllt
Prüfschritt erfüllt: Zusätzliche Inhalte, die mittels Zeiger- oder Tastaturfokussierung eingeblendet werden, bleiben sichtbar, wenn der Zeiger über sie bewegt wird, schließen nicht selbsttätig, und sind ohne Änderung der Fokusposition schließbar.
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
#59 erfüllt
Die Webseite soll auch ohne Maus - also ausschließlich mit der Tastatur - zu benutzen sein.
9.2.1.2 Keine Tastaturfalle
#60 erfüllt
Kann der Tastaturfokus auf ein Element der Seite bewegt werden, muss er auch von diesem Element wieder wegbewegt werden können. Der Inhalt darf keine Tastaturfalle erzeugen.
9.2.1.4 Tastatur-Kurzbefehle abschaltbar oder anpassbar
#61 nicht anwendbar
Prüfschritt erfüllt: Durch Webinhalte implementierte Tastatur-Kurzbefehle über Einzeltasten sind abschaltbar oder auf Tastenkombinationen mit Modifikator-Tasten umstellbar.
9.2.2.1 Zeitbegrenzungen anpassbar
#62 erfüllt
Seiteninhalte werden ohne Zeitbegrenzung angezeigt, die Zeitbegrenzung ist abschaltbar, oder sie kann verlängert werden.
9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
#63 erfüllt
Ablenkung durch blinkende oder sich bewegende Elemente soll vermieden werden, auf 5 Sekunden begrenzt sein oder abschaltbar sein.
9.2.3.1 Verzicht auf Flackern
#64 erfüllt
Die Seite enthält keine Elemente, die in einem Zeitraum von einer Sekunde häufiger als dreimal aufblitzen.
9.2.4.1 Bereiche überspringbar
#65 erfüllt
Verschiedene Inhaltsbereiche wie Navigation, Suche oder Seiteninhalt können von Nutzern assistiver Technologien übersprungen werden.
9.2.4.2 Sinnvolle Dokumenttitel
#66 erfüllt
Dokumenttitel bezeichnen die Site und den Inhalt der jeweiligen Seite, sie können für die Unterscheidung und Auswahl von Seiten genutzt werden.
9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
#67 erfüllt
Prüfschritt erfüllt: Links, Formularelemente und Objekte werden mit der Tabulatortaste in einer schlüssigen Reihenfolge angesteuert. Eingeblendete Inhalte sowie dynamisch eingefügte oder geänderte Inhalte erscheinen an sinnvoller Stelle in der Fokusreihenfolge.
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
#68 erfüllt
Ziel oder Zweck des Links sollen aus dem Linktext hervorgehen oder aus dem direkten Kontext des Links ermittelbar sein.
Falls Links nicht auf HTML-Seiten verweisen, soll der Link über das Dateiformat des Zieldokuments informieren.
9.2.4.5 Alternative Zugangswege
#69 erfüllt
Es gibt mindestens zwei unterschiedliche Zugangswege, um zu den Inhalten des Angebotes zu gelangen.
9.2.4.6 Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen
#70 erfüllt
Überschriften beschreiben den folgenden Inhaltsteil, Beschriftungen sind sinngebend.
9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
#71 erfüllt
Der Tastaturfokus soll mindestens genau so deutlich hervorgehoben werden wie der Mausfokus.
Bei Links, die nicht auf den Mauszeiger reagieren, soll der Tastaturfokus sich zumindest
deutlich von der ausgewählten Hintergrundfarbe abheben.
Versteckte Sprunglinks sollen bei Fokuserhalt eingeblendet werden.
9.2.5.1 Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten
#72 nicht anwendbar
Wenn Webinhalte Funktionen implementieren, die über pfadbasierte Zeiger-Gesten (etwa Streich- oder Zieh-Gesten) oder über Mehrpunktgesten bedient werden können, gibt es Alternativen für die Aktivierung mittels einer einfachen Zeigereingabe.
9.2.5.2 Zeigergesten-Eingaben können abgebrochen oder widerrufen werden
#73 erfüllt
Funktionen von Bedienelementen sollen nicht bereits durch den Down-Event eines Zeigers (z. B. Mauszeiger, Trackpad-Zeiger, Finger oder Eingabestift) auf einem Bedienelement ausgeführt werden; falls doch, muss es eine Möglichkeit geben, die ausgelöste Funktion entweder abzubrechen oder rückgängig zu machen.
9.2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
#74 eher erfüllt
Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen sollen im zugänglichen Name des Bedienelements vorkommen.
Dies betrifft zum Beispiel Links, Beschriftungen von Textfeldern, Buttons oder Checkboxen.
9.2.5.4 Alternativen für Bewegungsaktivierung
#75 nicht anwendbar
Prüfschritt erfüllt: Funktionen, die über Gerätebewegung oder Benutzerbewegung ausgelöst werden können, lassen sich alternativ auch über Bedienelemente auslösen. Die Aktivierung durch Bewegung kann abgeschaltet werden, außer wenn die Bewegung Teil einer Hilfsmitteleingabe oder für die Funktion unerlässlich ist.
9.3.1.1 Hauptsprache angegeben
#76 erfüllt
Die Hauptsprache der Webseite soll angegeben werden.
9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
#77 eher nicht erfüllt (nur nach WCAG)
Wenn innerhalb einer Seite Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen, müssen diese
mithilfe des lang
-Attributs ausgezeichnet werden.
9.3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
#78 erfüllt
Wenn irgendeine Komponente der Seite den Fokus erhält, soll dies nicht zu einer unerwarteten Kontextänderung führen.
9.3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
#79 erfüllt
Nutzereingaben auf Formularen sollen nicht zu unerwarteten Kontext-Änderungen führen.
Alle Kontextänderungen müssen unterhalb des auslösenden Elements geschehen und sollen klar
nachvollziehbar sein, der Fokus soll nicht versetzt werden.
9.3.2.3 Konsistente Navigation
#80 erfüllt
Navigationsmechanismen sollen innerhalb des Webauftritts einheitlich sein.
9.3.2.4 Konsistente Bezeichnung
#81 erfüllt
Navigationsmechanismen und Funktionen, die innerhalb eines Webauftritts wiederholt eingesetzt werden, sollen einheitlich bezeichnet sein.
9.3.3.1 Fehlererkennung
#82 erfüllt
Wenn ein Formular Fehlermeldungen erzeugt, sollen die fehlerhaft ausgefüllten Felder identifiziert und in Textform beschrieben werden.
9.3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
#83 erfüllt
Die Beschriftung von Formularelementen soll vor (das heißt links neben oder über) dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet werden. Nur die Beschriftung von Checkboxes und Radiobuttons kann (und sollte normalerweise) rechts neben dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet werden.
9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern
#84 erfüllt
Wenn ein Formular Fehlermeldungen erzeugt, müssen diese verständlich sein und Hinweise geben, wie der Fehler zu korrigieren ist.
9.3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt
#85 nicht anwendbar
Bei wichtigen Dateneingaben (etwa bei finanziellen Transaktionen) gibt es die Möglichkeit, die Dateneingabe rückgängig zu machen oder sie vor dem Abschicken zu überprüfen und zu korrigieren. Erfolgreiche Eingaben werden bestätigt.
9.4.1.1 Korrekte Syntax
#86 erfüllt
Prüfschritt erfüllt: Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators ist positiv.
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar
#87 erfüllt
Interaktive Bedienelemente wie Links und Schaltflächen haben programmatisch ermittelbare
Namen und Rollen.
Werden nicht semantische Elemente (etwa div
oder span
) eingesetzt und mithilfe von
JavaScript zu Bedienelmenten umfunktioniert, wird die Semantik mithilfe von
WAI-ARIA
bereitgestellt.
9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch verfügbar
#88 nicht anwendbar
Prüfschritt erfüllt: Statusmeldungen der Inhalte sind über Rollen oder Eigenschaften programmatisch ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten.
11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen
#89 erfüllt
Die Seite soll benutzerdefinierte Browsereinstellungen berücksichtigen. Im Einzelnen können dies folgende Punkte sein:
- Maßeinheiten
- Farben (z. B. Darkmode)
- Kontraste
- Schriftarten
- Schriftgrößen
- Darstellung des Fokuscursors
Die Seite kann darüber hinaus eigene Werte für diese Einstellungen anbieten, wenn diese Einstellungen nicht genutzt werden, sollen die Browsereinstellungen übernommen werden.
11.8.2 Barrierefreie Erstellung von Inhalten
#90 nicht anwendbar
Wenn es sich bei der zu testenden Webanwendung um ein Autorenwerkzeug handelt, soll die Anwendung die Erstellung von barrierefreien Dokumenten erlauben und den Nutzer dabei unterstützen.
11.8.3 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Transformation
#91 nicht anwendbar
Wenn die Web-Anwendung ein Autorenwerkzeug ist und Umstrukturierungen oder Funktionen zur Neucodierung bietet, dann werden die Informationen zur Zugänglichkeit in der Ausgabe, wenn gleichwertige Mechanismen zur Speicherung der Zugänglichkeitsinformationen im Zieldokumententyp der Ausgabe existieren, übernommen.
11.8.4 Reparaturassistenz
#92 nicht anwendbar
Ist die Seite Teil eines Autorenwerkzeugs und bietet Funktionen zur Erkennung von Barrierefreiheits-Fehlern bei der Erstellung von Dokumenten, dann sollen Vorschläge zur Behebung dieser Fehler verfügbar sein.
11.8.5 Vorlagen
#93 nicht anwendbar
Wenn die Seite Teil eines Autorenwerkzeugs ist und Vorlagen bzw. Eingabemasken für die Dokumente,
die es erstellt, anbietet, soll mindestens eine der angebotenen Vorlagen die Erstellung
barrierefreier Web- oder Nicht-Web-Dokumente ermöglichen (je nach Dokumententyp).
Falls es alternative Vorlagen gibt, sollten für die Barrierefreiheit optimierte Vorlagen
eindeutig als solche zu identifizieren sein.
12.1.1 Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit
#94 erfüllt
Die Dokumentation des Webangebots soll vorhandene zusätzliche Eigenschaften und Funktionen
in Bezug auf Barrierefreiheit auflisten und deren Nutzung erklären, sofern diese als Teil
des Web-Angebots selbst implementiert wurden. Dazu gehören zum Beispiel angepasste Ansichten
mit geänderten Kontrasten oder Textgrößen, Vorlesefunktionen, oder verfügbare Tastaturkurzbefehle.
Auch Informationen zur (möglicherweise eingeschränkten) Kompatibilität mit
assistiven Technologien zählen dazu.
12.1.2 Barrierefreie Dokumentation
#95 erfüllt
Die Produkt-Dokumentation eines Web-Angebots enthält Hilfestellungen für die allgemeine
Nutzung von Funktionen des Angebots, aber oft auch Hinweise auf zusätzliche Funktionen,
welche die Barrierefreiheit für bestimmte Nutzergruppen verbessern. Auch die
Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine Produkt-Dokumentation.
Wenn ein Web-Angebot eine Produkt-Dokumentation bereitstellt, soll diese mindestens
in einer der folgenden Formate barrierefrei zur Verfügung gestellt werden:
- Als Web-Dokument, erfüllt Kriterien der EN 301 549 Kapitel 9
- Als Nicht-Web-Dokument (u. a. PDF), erfüllt Kriterien der EN 301 549 Kapitel 10
Nicht-Web-Dokumente werden nicht in diesem Prüfverfahren bewertet.
12.2.2 Technischer Support
#96 erfüllt
Der technische Support (über Telefon, Mail, …) soll Informationen zur Barrierefreiheit und Kompatibilität zu assistiven Technologien bereitstellen können, die die Webanwendung betreffen. Dies soll mindestens die Informationen umfassen, die dazu in der Dokumentation der Webanwendung erwähnt werden (siehe auch Prüfschritt 12.1.1 "Dokumentation von Kompatibilität und Barrierefreiheit").
12.2.3 Effektive Kommunikation
#97 erfüllt
Der (technische) Support soll die Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen und effektive d. h. funktionierende und tragfähige Kommunikationskanäle anbieten. Dies kann auch durch die Vermittlung an Dritte geschehen.
12.2.4 Vom Support bereitgestellte Dokumentation
#98 nicht anwendbar
Wird durch den technischen Support eines Angebots eine Dokumentation bereitgestellt, wird diese in mindestens einem der folgenden Formate barrierefrei angeboten:
- Als Web-Dokument, das die Kriterien der EN 301 549 Kapitel 9 erfüllt
- Als Nicht-Web-Dokument (z. B. ein PDF oder eine Word-Datei), das die Kriterien der EN 301 549 Kapitel 10 erfüllt
Weitere gegebenenfalls nicht barrierefreie Versionen der Dokumentation werden nicht bewertet.
Weiterführende Informationen zum BITV-Test
-
Formular:
Verzeichnis aller Prüfschritte
98 Prüfschritte (Stand Februar 2022) -
Externer Link:
Online-Formular für die Selbstbewertung
Hier können Sie die Bewertung für Ihre Website durchführen -
PDF:
Europäische Norm für die Barrierefreiheit von Webangeboten
EN 301 549 (PDF | 1.9 MB, in englischer Sprache)