Führerschein und Fahreignung
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat grundsätzlich das Recht, am Straßenverkehr teilzunehmen, es sei denn, eine Behinderung schränkt die generelle Fahreignung oder die situative Fahrtauglichkeit ein.
Da der Prozess zur Beantragung und Anpassung der Fahrerlaubnis komplex sein kann, stehen verschiedene Beratungs- und Anlaufstellen zur Verfügung. Dazu gehören Technische Prüfstellen, wie die Sachverständigen des TÜV in den alten Bundesländern oder der DEKRA in den neuen Bundesländern, Umrüstbetriebe mit angeschlossenen oder kooperierenden Fahrschulen, sowie spezielle Fahrschulen für Menschen mit Behinderungen.