Führerschein erwerben

Der Führerschein für Menschen mit Behinderungen ist der gleiche wie für Menschen ohne Behinderung. Führerscheinanwärter und -anwärterinnen müssen aber nachweisen, dass sie auch mit technischen Umbauten ein Fahrzeug sicher führen können.

Die Entscheidung trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Verordnung regelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Behinderungen ein Fahrzeug führen dürfen.

Ablaufgrafik Führerschein erwerben

Welche Schritte sind bei der Wahl einer Fahrschule zu beachten?

  • Kontaktieren Sie zunächst die Führerscheinstelle und klären Sie eventuelle Gutachten ab.
  • Die Sachverständigen können besondere technische oder andere Auflagen für die Fahrerlaubnis machen. Diese Auflagen können Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Fahrschule helfen. Nutzen Sie dazu unsere Adressen-Suche.
  • Erkundigen Sie sich bei den Fahrschulen, ob deren Fahrzeuge und Schulungsräume behinderungsgerecht und Ihren Bedürfnissen entsprechend ausgestattet sind.

Wer einen Führerschein erwerben möchte, muss zunächst einen Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle stellen. Die Führerscheinstelle ist je nach Bundesland bei unterschiedlichen Behörden (z.B. Landratsamt, Straßenverkehrsamt, Stadtverwaltung) angesiedelt. Sie prüft die Verkehrstauglichkeit und ob eventuell Umbauten am zukünftigen Fahrzeug notwendig sind. Die Führerscheinstelle kann für ihre Entscheidung medizinische oder technische Gutachten verlangen. Erforderliche Auflagen werden später im Führerschein vermerkt.

Für Eignungsgutachten und Führerschein gibt es Zuschüsse. Schließen Sie den Vertrag mit einer Fahrschule erst ab, wenn die Zusage über die Kostenübernahme des Leistungsträgers vorliegt.

Rechtsgrundlagen und Leitlinien

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