Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Unternehmen. Wobei durch die daraus resultierende verstärkte Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung Einschränkungen bei der Kommunikation, dem Heben sowie Tragen, im Greifraum und dem Lernen kompensiert werden mussten.
Was wurde gemacht?
Es wurde ein Integrationsunternehmen gegründet, um auf Dauer wirtschaftlich arbeiten zu können. Das Integrationsunternehmen und die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit Schwerbehinderung wurden mit Hilfsmittel ausgestattet. Außerdem werden Beschäftigten gezielt zusammen für Aufgaben eingesetzt, um gemeinsam ihre Einschränkungen zu kompensieren und eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher zur Unterstützung der Kommunikation genutzt.
Schlagworte und weitere Informationen
Da das Unternehmen den Mehraufwand an Personal und Zeit nicht auf Dauer wirtschaftlich tragen konnte, war dies mit ein Grund ein Inklusionsunternehmen zu gründen. So konnte das Unternehmen gezielt Fördermittel sowie beratende Unterstützung erhalten, wie zur Ausstattung sowie Arbeitsplatzgestaltung, Kompensation der außergewöhnlichen Belastung und zur Einstellung als Prämie aus einem Sonderförderprogramm. Außerdem wurde die Unterstützung durch den Integrationsfachdienst und die Inanspruchnahme einer Gebärdensprachdolmetscherin bzw. eines Gebärdensprachdolmetschers gefördert, wobei diese auch weiter bei Bedarf einbezogen und gefördert werden können. Die Förderung erfolgte durch das Inklusions- bzw. Integrationsamt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Inklusions- bzw. Integrationsämter, Integrationsfachdienste und von Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetschern.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Inklusions- bzw. Integrationsämter, Integrationsfachdienste und von Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. Gebärdensprachdolmetschern.
Unternehmen:
Der Unternehmer und seine Frau kauften die Wäscherei von den Vorbesitzern vor einigen Jahren und haben seither das Unternehmen weiter ausgebaut. So gehören mittlerweile die Wäsche von Privatkunden sowie Unternehmen (z. B. Tischdecken und Bettwäsche), Teppich- sowie Lederreinigung und ein Änderungs- sowie Abholservice zum Angebot. Entsprechend vervielfältigte sich das Volumen der gereinigten Sachen. Mit der zunehmenden Anzahl von Beschäftigten mit Schwerbehinderung gründeten sie ein Inklusionsunternehmen. Heute beschäftigt das Unternehmen etwa 30 Personen, wobei 13 von ihnen einen Schwerbehinderung haben.
Kommentar des Arbeitgebers zur Inklusion:
"Zu Beginn dachten wir nicht daran speziell schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und ein Integrationsunternehmen zu gründen. Das hat sich vielmehr von selbst über die Jahre so entwickelt - vor allem durch die überwiegend guten Erfahrungen, die wir über die Zeit machen konnten. Vergessen darf man dabei auch nicht, dass es schwer ist motivierte Leute zu finden. Denn der Alltag in der Wäscherei ist geprägt durch Schnelligkeit und sich wiederholende Tätigkeiten - bei einer nicht gerade guten Bezahlung in der Branche. Heute arbeiten ältere Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen bei uns, die auf dem ersten Arbeitsmarkt sonst nur schwer eine Beschäftigung finden würden. Bei uns kommt es vor allem darauf an, dass die Beschäftigten zuverlässig und präzise arbeiten - und das sehen wir eigentlich täglich. Es ist auch schon einmal vorgekommen, dass wir uns von einer schwerbehinderten Mitarbeiterin trennen mussten. Sie kam im Team nicht zurecht und die Probleme häuften sich. Wir haben alles probiert, um zu helfen, aber auch die Unterstützung durch den Integrationsfachdienst konnte die Situation nicht verbessern. Das war sehr schade - aber für den Betrieb, das Team und auch für die Betroffene selbst war die Trennung besser."
Behinderung und Funktionseinschränkung der Beschäftigten:
Im Unternehmen sind Beschäftigte mit Lernbeeinträchtigung, Köperbehinderung oder Sinnesbehinderung tätig. Dazu gehören beispielsweise eine Mitarbeiterin mit Gehörlosigkeit und eine mit Kleinwuchs.
Behinderungsbedingt können akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, nicht wahrgenommen, Lasten nur bedingt manuell gehandhabt, Gegenstände im eingeschränkten Greifraum erreicht bzw. genutzt werden oder die Inhalte für Prüfungen (Führerschein) nicht gelernt werden.
Behinderungsbedingt können akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, nicht wahrgenommen, Lasten nur bedingt manuell gehandhabt, Gegenstände im eingeschränkten Greifraum erreicht bzw. genutzt werden oder die Inhalte für Prüfungen (Führerschein) nicht gelernt werden.
Berufliche Inklusion:
Am Anfang arbeiten sämtliche neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst auf Probe für zwei bis drei Monate. Dabei wird der Betrieb und sie vom Integrationsfachdienst zum Beispiel bei der Einarbeitung und Schwierigkeiten unterstützt. Wenn die Probezeit erfolgreich bestanden wurde, erfolgt zunächst eine befristete Anstellung für ein Jahr und anschließend dann eine unbefristete. Damit Sie ihre Tätigkeiten ausführen können, wurden folgende gestalterische und organisatorische Maßnahmen eingesetzt:
- Die Maschine, an der die Mitarbeiterin mit Gehörlosigkeit tätig ist, verfügt über ein Display zum Ablesen relevanter Informationen.
- Die Kommunikation mit der Mitarbeiterin mit Gehörlosigkeit erfolgt meist über Gesten, Notizen und das Lippenablesen. Falls erforderlich kann auch eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher zur Unterstützung der Kommunikation (für Besprechungen usw.) bestellt werden.
- Die Mitarbeiterin mit Kleinwuchs wird für Tätigkeiten eingesetzt, die sie trotz eingeschränktem Greifraum ausführen kann.
- Für die beschäftigten mit Körperbehinderung und damit verbundenen Einschränkungen beim manuellen Lastentransport, werden u. a. Rollcontainer und eine Laderampe zum Transport eingesetzt.
- Es werden ergänzend die vorhandenen Fähigkeiten von verschiedenen Beschäftigten genutzt, um eine Aufgabe gemeinsam ausführen zu können, z. B. den Transport der Wäsche zum Kunden übernehmen ein Mitarbeiter mit Körperbehinderung und einer mit Lernbehinderung. Der Mitarbeiter mit Körperbehinderung übernimmt das Fahren und der Kollege mit Lernbehinderung den manuellen Transport der Rollwagen.
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ICF-Items
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- EFL - Tragen (rechte, linke Hand/vorne)
- ELA - Heben
- ELA - Reichen
- ELA - Tragen
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - Hören
- ERGOS - Reichen
- ERGOS - Sprechen
- ERGOS - statisches/dynamisches Heben
- ERGOS - Tragen
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Armbewegungen
- IMBA - Gestik/Mimik
- IMBA - Heben
- IMBA - Hören
- IMBA - Lautabgabe/Sprechen
- IMBA - Lernen/Merken
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Tragen
- MELBA - Lernen/Merken
- MELBA - Sprechen
Referenznummer:
Pb/110819
Informationsstand: 10.04.2019