Praxisbeispiel
Ausbildung und behinderungsgerechte Gestaltung für eine Technische Zeichnerin

Wo lag die Herausforderung?

Die Jugendliche erkrankte im Alter von 10 Jahren an Muskeldystrophie. Sie ist auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Behinderungsbedingt sind ihre Mobilität, ihr Greifraum, ihre Feinmotorik im Bereich des Oberkörpers und ihre Fähigkeit Kräfte aufzubringen eingeschränkt. An ihrem Arbeitsplatz mussten entsprechende Maßnahmen vorgenommen werden.

Was wurde gemacht?

Um der Jugendlichen die Ausbildung zur Technischen Zeichnerin zu ermöglichen, wurden behinderungsbedingte Umbauten und Anpassungen bei ihrem Arbeitgeber, der überbetrieblichen Ausbildungsstätte und in der Berufsschule vorgenommen. Durch einen zusätzlich eingesetzten Elektrorollstuhl mit Aufrichtfunktion können die behinderungsbedingten körperlichen Einschränkungen, in Bezug auf Mobilität, Greifraum und Körperkräfte, in den jeweiligen Ausbildungsbereichen ausgeglichen werden. Mit einem umgerüsteten Kfz wird sie dann später selbständig und ohne Hilfe ihren Arbeitsplatz erreichen können.

Schlagworte und weitere Informationen

Die behinderungsgerechte Gestaltung in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte wurde zu 100 Prozent vom Integrationsamt und die beim Arbeitgeber zu 100 Prozent von der Arbeitsagentur gefördert. Die Treppenraupe wird vom Träger der Berufsschule bei einem Hilfsmittelanbieter geleast und während der Schulferien an diesen zurückgegeben, um Kosten zu sparen. Da es sich bei der Auszubildenden um die einzige auf einen Rollstuhl angewiesene Schülerin handelt, wurde das Leasing dem Kauf vorgezogen.
In REHADAT finden Sie auch die Adresse und Tel.-Nr. der Arbeitsagenturen und Integrationsämter.

Unternehmen:

Der Arbeitgeber ist ein international tätiger Zuliefererbetrieb mit 1.200 Mitarbeitern am Standort.

Behinderung und Funktionseinschränkung der Jugendlichen:

Die Jugendliche erkrankte im Alter von zehn Jahren an Muskeldystrophie. Sie ist auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Behinderungsbedingt sind ihre Mobilität, ihr Greifraum, ihre Feinmotorik im Bereich des Oberkörpers und ihre Fähigkeit Kräfte aufzubringen eingeschränkt. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 90. Ihr Schwerbehindertenausweis enthält die Merkzeichen G und aG.

Übergang Schule - Ausbildung:

Schon als Mädchen begeisterte sich die Jugendliche für das Zeichnen und Gestalten. Da es ihr zusätzlich nicht an technischem Verständnis und räumlichem Vorstellungsvermögen mangelte, entschloss sie sich eine Ausbildung zur Technischen Zeichnerin zu absolvieren. Trotz ihrer Behinderung hatte sie das Ziel einen Ausbildungsplatz in ihrem Wunschberuf auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Sie bewarb sich deshalb bei entsprechenden Ausbildungsbetrieben in der Region und erhielt nach dem Vorstellungsgespräch einen Ausbildungsvertrag vom Arbeitgeber.

Ausbildung:

Die Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte erfolgt beim Arbeitgeber in der Ausbildungswerkstatt und im Konstruktionsbereich bzw. Zeichenbüro. Bestimmte Inhalte der praktischen Ausbildung, z. B. der Grundlehrgang Metall, müssen aber modular und extern in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte absolviert werden. Die Vermittlung der theoretischen Ausbildungsinhalte erfolgt im Rahmen der dualen Berufsausbildung in der Berufsschule.

Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung:

Um der Jugendlichen die Ausbildung zur Technischen Zeichnerin zu ermöglichen, mussten behinderungsbedingte Umbauten und Anpassungen bei ihrem Arbeitgeber, der überbetrieblichen Ausbildungsstätte und in der Berufsschule vorgenommen werden.

Im Bereich der Ausbildungswerkstatt wurden
  • ein Treppen-Schrägaufzug bzw. Treppenlift mit Rollstuhlplattform zur Erreichung der Obergeschosse,
  • ein rollstuhlgerechter Sanitärraum (Toilette, Haltegriffe zum Umsetzen, Waschbecken usw.) und
  • elektrische Türöffner
installiert.

Im Konstruktionsbereich bzw. Zeichen-Büro wurden
  • ein Senkrecht-Aufzug über vier Etagen zur Erreichung des Arbeitsplatzes,
  • Rampen zur Überwindung kleinerer Absätze und Stufen,
  • ein rollstuhlgerechter Sanitärraum (Toilette, Haltegriffe zum Umsetzen, Waschbecken usw.),
  • ein elektrisch höhenverstellbarer sowie unterfahrbarer Schreibtisch und
  • elektrische Türöffner
installiert bzw. bereitgestellt.

In der überbetrieblichen Ausbildungsstätte wurden
  • ein höhenverstellbarer Schraubstock mit kraftbetätigter Spannfunktion und
  • eine CNC-Drehmaschine
installiert bzw. bereitgestellt.

In der Berufsschule werden
  • eine Treppenraupe für Selbstfahrer (ermöglicht die Bewältigung von Treppen ohne eine Hilfsperson) und
  • ein Greifreifen-Rollstuhl (kann in die Treppenraupe eingehakt werden)
eingesetzt.

Durch einen zusätzlich eingesetzten Elektrorollstuhl mit Aufrichtfunktion können die behinderungsbedingten körperlichen Einschränkungen, in Bezug auf Mobilität, Greifraum und Körperkräfte, in den jeweiligen Ausbildungsbereichen ausgeglichen werden.

Für den Arbeitsweg benötigt die Auszubildende noch Hilfe bzw. einen Fahrdienst. Um diesen Zustand zu ändern, besucht sie eine Fahrschule. Mit einem umgerüsteten Kfz wird sie dann später selbständig und ohne Hilfe ihren Arbeitsplatz erreichen können.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

Schlagworte

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Gehen
  • EFL - Handkoordination (rechts/links)
  • EFL - Handumwendebewegungen (rechts/links)
  • EFL - Heben (Boden zur Taillenhöhe/Taillen- zur Kopfhöhe/horizontal)
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
  • EFL - Steigen (Leiter/Treppe)
  • EFL - Treppe steigen
  • ELA - Feinmotorik
  • ELA - Gehen
  • ELA - Heben
  • ELA - Reichen
  • ELA - Stehen
  • ELA - Steigen (Leiter/Treppe)
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Fingergeschicklichkeit
  • ERGOS - Handgeschicklichkeit
  • ERGOS - Laufen (Gehen)
  • ERGOS - Reichen
  • ERGOS - statisches/dynamisches Heben
  • ERGOS - Stehen
  • ERGOS - Treppensteigen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Armbewegungen
  • IMBA - Feinmotorik (Fußgeschicklichkeit)
  • IMBA - Feinmotorik (Hand- und Fingergeschicklichkeit)
  • IMBA - Gehen/Steigen
  • IMBA - Heben
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Stehen
  • MELBA - Feinmotorik

Referenznummer:

Pb/110638


Informationsstand: 04.05.2011