Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der selbständige Unternehmer darf durch die mit seiner Epilepsie auftretenden Anfälle keine Fahrzeuge fahren. Dies ist aber im Rahmen seiner Tätigkeit, die mit Besuchen bei der Kundschaft verbunden ist, erforderlich.
Was wurde gemacht?
Für die erforderlichen Fahrten zur Kundschaft, die teilweise schwer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, wird der Mediafachberater wöchentlich bis zu 16 Stunden von einer Arbeitsassistenz gefahren.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Arbeitsassistenz für den selbständigen Mediafachberater wird zur Teilhabe am Arbeitsleben vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Maßnahme bzw. Förderung war zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren befristet und wurde dann auf Antrag weiter befristet verlängert, so dass nach einer bestimmten Phase wieder ein Antrag gestellt werden muss.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
Unternehmen:
Der Mann arbeitet als selbständiger Unternehmer im Bereich des Verlagswesens.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mannes:
Der Mann ist an Epilepsie erkrankt. Innerhalb eines Jahres traten zwei stärkere Anfälle auf. Da auch weiter das Auftreten von Anfällen nicht ausgeschlossen werden kann, darf er selbst keine Fahrzeuge fahren. Der GdB (Grad der Behinderung) beträgt 50.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann absolvierte nach dem Abitur eine Ausbildung zum Bankkaufmann und arbeitet als selbständiger Handelsvertreter und Mediafachberater für einen Verlag auf Provisionsbasis.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Als selbständiger Mediafachberater akquiriert er neue Kundschaft und pflegt Kontakte zur Altkundschaft zwecks Datenaktualisierung für seine auftraggebenden Unternehmen. Neuakquisen sind sehr zeitaufwändig und werden meist vor Ort bei der Kundschaft durchgeführt, sodass der Mann meist nur ein bis zwei Termine zur Neuakquise pro Tag absolvieren kann.
Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung:
Zu Terminen bei der Kundschaft vor Ort ist es ihm nach der Fahrererlaubnisverordnung (FeV) und medizinischem Gutachten nicht gestattet, selbst mit dem Pkw zu fahren. Für die erforderlichen Fahrten zur Kundschaft, die teilweise schwer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, wird der Mediafachberater deshalb wöchentlich bis zu 16 Stunden von einer Arbeitsassistenz mit dem auf seine Firma angemeldeten Wagen gefahren.
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Ausdauer (psychisch)
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- IMBA - Umstellung
- IMBA - Verantwortung
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Referenznummer:
Pb/110753
Informationsstand: 01.02.2022