Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Das Integrationsamt Hamburg ist für ca. 30.000 schwerbehinderte Menschen in den Betrieben und Dienststellen der öffentlichen Verwaltung zuständig.
Gesetzlicher Auftrag:
Integrationsämter fördern und sichern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Diese Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), insbesondere in den Paragraphen 164 Absatz 4, 167 und 185 festgelegt.
Die Integrationsämter erheben und verwenden die Ausgleichsabgabe und führen den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen sowie die begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch. Mit ihren Leistungen unterstützen sie die Arbeitgeber, ihren besonderen Pflichten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachzukommen.
Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzugliedern. Die Integrationsämter leisten nachrangig nach den Trägern der Rehabilitation, sie dürfen deren Leistungen nicht aufstocken.
Die Leistungen der Integrationsämter sind rechtlich und fachlich mit denen der übrigen Leistungsträger - auch mit denen der Agentur für Arbeit - verzahnt.
Abgrenzung von anderen Aufgabenbereichen:
Die Zuständigkeit des Integrationsamtes konzentriert sich auf die Sicherung und Förderung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Angaben: Homepage Integrationsamt Hamburg und BIH, März 2024
Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. (vormals: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
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