Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Aufgabe des Referates besteht im Wesentlichen in der Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe und der Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen.
Die wichtigste Aufgabe des Integrationsamtes besteht darin, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Dafür stehen, vorbehaltlich der vorrangigen Zuständigkeit anderer Rehabilitationsträger, insbesondere folgende Leistungen zur Verfügung:
Leistungen für Arbeitgeber:
Die Mitarbeiter des Integrationsamtes tragen mit ihrer Erfahrung zu einer optimalen Arbeitsplatzgestaltung an Arbeitsplätzen von schwerbehinderten Menschen bei. Sie finden auch bei schwierigen Problemen meist die geeignete technische bzw. technisch-organisatorische Lösung.
Wenn Sie also beabsichtigen
- neue behinderungsgerechte Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen bzw.
- bereits vorhandene Arbeits- oder Ausbildungsplätze behinderungsgerecht einzurichten oder wenn Sie durch die Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen außergewöhnlich belastet sind
sind wir Ihr Ansprechpartner.
Überblick über die Leistungen des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) i. V. m. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV):
- Leistungen an Arbeitgeber § 185 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX
- Leistungen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen (§ 15 SchwbAV)
- zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen (§ 26 SchwbAV)
- für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können (§ 27 SchwbAV)
- Berufsausbildung (§ 26 a und § 26 b SchwbAV)
- Leistungen an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen sowie an Inklusionsbetriebe § 185 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX
- zur notwendigen psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen (§ 28 SchwbAV) sowie an Träger von Inklusionsbetrieben (§ 28 a SchwbAV)
Leistungen an schwerbehinderte Menschen:
Schwerbehinderte Menschen können in allen Belangen unterstützt werden, soweit es der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dient.
Um angemessen helfen zu können, gibt es neben den finanziellen Hilfemöglichkeiten ein umfangreiches Beratungs- und Betreuungsangebot durch speziell eingerichtete Fachdienste.
Überblick über die Leistungen des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) i. V. m. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV):
- für technische Arbeitshilfen (§ 19 SchwbAV)
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV)
- zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz (§ 21 SchwbAV)
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (§ 22 SchwbAV)
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 24 SchwbAV)
- in besonderen Lebenslagen (§ 25 SchwbAV)
- Arbeitsassistenz (§ 17 Abs. 1a SchwbAV)
- unterstützte Beschäftigung (§ 17 Abs. 1 b SchwbAV)
Besonderer Kündigungsschutz:
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Dadurch sollen behinderungsbedingte Nachteile schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen werden. Das Integrationsamt hat deshalb im Kündigungsschutzverfahren alle Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes auszuschöpfen. Die Entscheidung ist unter Abwägung der jeweils berechtigten Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Menschen zu treffen.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Informationen: Homepage Thüringer Landesverwaltungsamt und BIH, März 2024
Die aktuellen Adressen aller Integrationsämter finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Träger der Sozialen Entschädigung (BIH) e.V. (vormals: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
https://www.bih.de/integrationsaemter/kontakt/
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