Gesetz
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) - FeV

FEV Inhaltsübersicht

In der Fassung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. 2010 Teil I Nr. 65 S. 1980)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund des

- § 6 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 3 Buchstabe c und Nummer 7, § 6e Absatz 1, § 30c Absatz 1 sowie § 63 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 1 Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2021), § 6e und § 30c durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) und § 63 durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist,

- § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f in Verbindung mit Absatz 2a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 2a durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

.....

geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 16.03.2020 (BGBl. I S. 497),
geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20.04.2020 (BGBl. I S. 814
geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 16.11.2020 (BGBl. I S. 2704),
geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2905),
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16.04.2021 (BGBl. I S. 822),
zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12.07.2021 (BGBl. I S. 3091).

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INHALTSÜBERSICHT:

I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 1 Grundregel der Zulassung

§ 2 Eingeschränkte Zulassung

§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung


II. Führen von Kraftfahrzeugen

1. Allgemeine Regelungen

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

§ 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kleinkrafträdern

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

§ 6c Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland

§ 8 Ausschluss des Vorbesitzers einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

§ 9 Voraussetzung der Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen

§ 10 Mindestalter

§ 11 Eignung

§ 12 Sehvermögen

§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

§ 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel

§ 15 Fahrerlaubnisprüfung

§ 16 Theoretische Prüfung

§ 17 Praktische Prüfung

§ 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

§ 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung

§ 19 Schulung in Erster Hilfe

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle

§ 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfungsauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

§ 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen

§ 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

§ 24a Gültigkeit von Führerscheinen

§ 25 Ausfertigung des Führerscheins

§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins

4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen

§ 26 Dienstfahrerlaubnis

§ 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis

5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas

§ 30 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 30a Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen

§ 31 Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

6. Fahrerlaubnis auf Probe:

§ 32 Ausnahmen von der Probezeit

§ 33 Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars

§ 35 Aufbauseminare

§ 36 Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 37 Teilnahmebescheinigung

§ 38 Verkehrspsychologische Beratung

§ 39 Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis

7. Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde

§ 42 Fahreignungsseminar

§ 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes

§ 43a Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar

§ 44 Teilnahmebescheinigung

§ 45 weggefallen

8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen:

§ 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen

§ 47 Verfahrensregelungen

9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

§ 48a Voraussetzungen

§ 48b Evaluation


III. Register

1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister

§ 49 Speicherung von Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister

§ 50 Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes

§ 51 Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und § 55 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 52 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 53 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 54 Sicherung gegen Missbrauch

§ 55 Aufzeichnung der Abrufe

§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 57 Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

§ 58 Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

2. Fahreignungsregister

§ 59 Speicherung von Daten im Fahreignungsregister

§ 60 Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes

§ 61 Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes

§ 62 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes

§ 63 Vorzeitige Tilgung

§ 64 Identitätsnachweis


IV. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben

§ 65 Ärztliche Gutachter

§ 66 Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung

§ 67 Sehteststelle

§ 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe

§ 69 Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung

§ 70 Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

§ 71 Verkehrspsychologische Beratung

§ 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten

§ 71b Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

§ 72 Begutachtung


V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 73 Zuständigkeiten

§ 74 Ausnahmen

§ 75 Ordnungswidrigkeiten

§ 76 Übergangsrecht

§ 77 Verweis auf technische Regelwerke

§ 78 Inkrafttreten


Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verodnung

Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2)
Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs. 2 durch Fahrlehrer

Anlage 2 (zu § 5 Abs. 2 und 4)
Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung für Mofas

Anlage 3 (zu § 6 Abs. 7)
Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern

Anlage 4 (zu den §§ 11, 13, 14)
Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Anlage 4a Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (zu § 11 Absatz 5)

Anlage 5 (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5)
Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5)
Anforderungen an das Sehvermögen

Anlage 7 (zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3)
Fahrerlaubnisprüfung

Anlage 7a (zu § 6a Absatz 3 und 4)
Fahrerschulung

Anlage 7b (zu § 6b Absatz 3 und 4)
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1

Anlage 8 (zu § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1, § 48 Abs. 3)
Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung

Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7)
Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF)

Anlage 8b (zu § 48a)
Muster der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"

Anlage 8c (zu § 25b Absatz 2)
Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8d (zu § 25b Absatz 3)
Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1)
Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Anlage 9 (zu § 25 Abs. 3)
Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27)
Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr

Anlage 11 (zu § 31)
Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Anlage 12 (zu § 34)
Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)

Anlage 13 (zu § 40)
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Anlage 14 (zu § 66 Abs. 2)
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung

Anlage 14a (zu § 71b)
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
Anlage 15 (zu § 70 Abs. 2)
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung

Anlage 15a (zu § 71a Absatz 3)
Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen

Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2)
Rahmenplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars

Anlage 17 (zu § 43a Nr. 3 Buchstabe a)
Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge

Anlage 18 (zu § 44 Abs. 1)
Teilnahmebescheinigung gemäß § 44 FeV

Informationen über dieses Gesetz

Stand:

12.07.2021

Quelle:

Bundesgesetzblatt
Bundesgesetzblatt 2010, Teil I, Nr. 65, S. 1980

Hinweis:

Die Gesamtausgabe zum Download im PDF- oder HTML-Format der Fahrerlaubnisverordnung finden Sie im Internet unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesa...

Referenznummer:

R/RFEV00