07.02.2025 | Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen gestärkt
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen

Die ehemaligen Koalitionspartner SPD, FDP und Grüne haben sich im Bundestag auf das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) geeinigt, das voraussichtlich noch vor der Bundestagswahl im Februar in Kraft treten soll.
Mit dem Gesetz wird es für Menschen mit komplexen und mehrfachen Behinderungen deutlich einfacher, ihren Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durchzusetzen. Hilfsmittel sind ein wesentlicher Baustein für ein selbstbestimmtes Leben, eine verbesserte Lebensqualität und die aktive Teilhabe in allen Lebensbereichen.
Das neue Gesetz sieht eine Entbürokratisierung der Beantragung und Genehmigung von Hilfsmitteln vor. Dadurch sollen Wartezeiten verkürzt und die Bereitstellung dringend benötigter Hilfsmittel beschleunigt werden. Grundsätzlich soll die Krankenkasse Anträge ohne zusätzliche Prüfung bewilligen und damit von der medizinischen Notwendigkeit ausgehen, wenn ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder ein Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) ein Hilfsmittel empfiehlt. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Empfehlung nicht älter als drei Wochen ist.
Weitere Informationen zum Thema:
- Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) | Bundesministerium für Gesundheit
- Gesetzentwurf Drucksache 20/11853 | Deutscher Bundestag, PDF, 754 KB
- Beispielhafte Hilfsmittel | REHADAT-Hilfsmittel
(pt)