20.05.2025 | Neue Hilfsmittel-Richtlinie in Kraft getreten
Änderungen sollen die Versorgungspraxis erleichtern

Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) sind am 16. Mai 2025 in Kraft getreten. Ziel der Neuerungen ist es, die Versorgung von Versicherten mit schweren oder komplexen Behinderungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Wesentliche Änderungen beinhalten:
- Stärkung der Teilhabe: Ein Versorgungsanspruch besteht unter anderem, wenn eine Behinderung bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens auszugleichen ist und um dadurch auch die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe zu fördern. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich um Leistungen anderer Leistungsträger handelt. Versicherte können einen Teilhabeplan durch die Krankenkasse verlangen (§§ 3, 10 HilfsM-RL)
- Erleichterung der Fernverordnungen: Hilfsmittelverordnungen dürfen künftig auch per Videosprechstunde und in Ausnahmefällen nach dem telefonischen Kontakt ausgestellt werden (§ 6 HilfsM-RL).
- Bedarfsermittlung und Verordnung: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Fremdbefunde oder einen Teilhabeplan für die Bedarfsermittlung heranziehen und die Verordnung durch weitere konkretisierende Unterlagen ergänzen (§§ 6, 7 HilfsM-RL)
Hintergrundinformationen:
Die Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie basieren auf dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das im März 2025 in Kraft trat und eine Vereinfachung der Hilfsmittelversorgung für Patientinnen und Patienten in sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit schweren Behinderungen (MZEB) vorsieht.
Die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA regelt die Verordnung von Hilfsmitteln durch Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Krankenhäuser im Entlassmanagement, einschließlich der Voraussetzungen und Inhalte der Verordnung. Sie enthält spezifische Regelungen für Seh- und Hörhilfen und legt Anforderungen an das vom GKV-Spitzenverband zu erstellende Hilfsmittelverzeichnis fest.
Hier gelangen Sie zur aktuellen Hilfsmittel-Richtlinie: www.g-ba.de/richtlinien
(pt)