16.11.2022 | BGG wirkt erst langfristig
Nachholbedarf bei Barrierefreiheit
Mit Datum vom 11.11.2022 informierte die Bundesregierung über die Wirkungen der Novellierung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und veröffentlichte zugleich ihre Stellungnahme zu der im Juni 2022 erschienenen Evaluation des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Zur Stellungnahme: BGG Evaluation | bundestag.de (PDF)
Das BGG hatte durch Novellierungen in den Jahren 2018 und 2021 weitere Veränderungen erfahren, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Die Bundesregierung begrüßt, dass das Behindertengleichstellungsrecht maßgeblich zum Fortschritt der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beigetragen hat, wie auch schon im ersten Evaluationsbericht von 2014 festgestellt.
Als einen von mehreren Schwerpunkten betont die Bundesregierung, dass vor allem die Bedarfe von Frauen mit Behinderungen besser erforscht werden müssten: „Um die besonderen Belange von Frauen mit Behinderungen gemäß § 2 BGG zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen, müssen diese Bedarfe besser erforscht werden. Andernfalls droht, dass die Norm eine Formel ohne Anwendung bleibt".
Ob allerdings die Einschätzung der Bundesregierung stimmt, dass „der Prozess zur Erreichung von Barrierefreiheit in vielen Behörden bereits fortgeschritten ist… und die Herstellung der digitalen Barrierefreiheit gemäß §§ 12 ff. BGG“ ebenfalls gut voranschreitet (Stellungnahme, S. 6), ist jedoch nicht unumstritten. Eine Auswertung des IW im Juni 2022 ergab ein anderes Bild: Danach ist die öffentliche Verwaltung (noch) nicht vorbildlich bei der digitalen Barrierefreiheit, im Gegenteil: Sie erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit ganz und gar nicht.
Zum IW-Kurzbericht: Digitale Barrierefreiheit: (noch) keine Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung | iwkoeln.de
Allerdings stimmt die Bundesregierung explizit dem Evaluationsbericht in der Einschätzung zu, dass die Weiterentwicklung des BGG und die Optimierung seiner Umsetzung langfristige Prozesse sind, deren Fortschritte sich erst in absehbarer Zeit zeigen werden.
(Fl/Br)