13.12.2023 | Gemeinsame Empfehlung Begutachtung

Überarbeitete REHA-Vereinbarung der BAR

Die Begutachtung nach § 17 SGB IX spielt eine zentrale Rolle in der umfassenden Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs. Sie ist damit eine Voraussetzung für passgenaue Leistungen zur Teilhabe und die 
bestmögliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Zum 1. November 2023 ist die überarbeitete Gemeinsame Empfehlung in Kraft getreten. Darin wurden bestehende Vereinbarungen aktualisiert und mit Blick auf die Praxis weiterentwickelt. Die Änderungen betreffen vor 
allem folgende Aspekte:

  1. Multidisziplinärer Ansatz: Neben ärztlichen sozialmedizinischen Gutachten sind nun auch psychologische Gutachten und Gutachten der Sozialen Arbeit im Sinne einer ganzheitlichen Begutachtung in der Gemeinsamen Empfehlung verankert.
  2. Allgemeine Regelungen: Übergeordnete Regelungen, die für alle Gutachten gelten, sind nun im allgemeinen Teil der Gemeinsamen Empfehlung aufgeführt.
  3. Besondere Regelungen: Der besondere Teil umfasst Regelungen und Anforderungen für ärztliche sozialmedizinische sowie psychologische Gutachten und Gutachten der Sozialen Arbeit.
  4. Trägerübergreifende Qualitätsstandards: Mit der Überarbeitung werden Qualitätsstandards beschrieben, die trägerübergreifend für ärztliche sozialmedizinische, psychologische und Gutachten der Sozialen Arbeit gelten.

Die Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung soll dazu beitragen, die Praxis der Begutachtung vielfältiger und qualitativ hochwertiger zu gestalten, um den Anforderungen an eine individuelle und bedarfsgerechte Bedarfsermittlung gerecht zu werden.

Literaturhinweis:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) (2023): Gemeinsame Empfehlung „Begutachtung“, (überarbeitete Auflage, Stand: 01.11.2023), (=REHA-Vereinbarungen), Frankfurt am Main.

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(ML)