Parken und Umweltzonen
Für mobilitätseingeschränkte Personen gibt es einige Parkerleichterungen und Sondergenehmigungen, um in städtischen Umweltzonen zu fahren.
Parken
Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Stellplätze für behinderungsgerechte Fahrzeuge ausgewiesen werden. Der Parkplatz ist durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Menschen im Rollstuhl und häufig durch zusätzliche Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Die Größe der Parkplätze richten sich nach den DIN-Normen der Landesbauordnungen, um den entsprechenden Platzbedarf für Menschen im Rollstuhl oder für Fahrzeugrampen zu gewährleisten.
Was ist bei Parkausweisen zu beachten?
- Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Personen mit einem speziellen (blauen) Behindertenparkausweis parken. Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus.
- Der Parkausweis kann unter Vorlage des Behindertenausweises beim zuständigen Bezirksamt oder Bürgeramt beantragt werden.
- Der Parkausweis wird immer befristet und in der Regel gebührenfrei ausgestellt.
- Der Parkausweis ist auf den Namen des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin ausgestellt und nicht übertragbar.
- Um einen Behindertenparkausweis zu beantragen, müssen Sie nicht selbst einen Führerschein oder ein Fahrzeug besitzen. Auch eine persönliche Assistenz kann den Ausweis zum Transport des Ausweisinhabers oder der Ausweisinhaberin verwenden.
- Mit einem Behindertenparkausweis müssen Sie keine Parkgebühren bezahlen.
- Sie dürfen unter anderem auch im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhaltverbot, in verkehrsberuhigten Zonen und auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden parken.
Man unterscheidet zwei Arten von Behindertenparkausweisen.
Der blaue EU-Parkausweis
Der blaue EU-Parkausweis ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in weiteren Ländern gültig. Die Rechte unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In Deutschland berechtigt nur der blaue EU-Parkausweis zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen. Auf privaten Parkplätzen, z.B. bei Supermärkten oder Restaurants, können andere Regelungen gelten. Mit dem blauen Parkausweis können Sie auch einen eigenen Behindertenparkplatz vor Ihrem Haus beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Der orangene Parkausweis
Der orangene Parkausweis gilt nur in Deutschland. Es gelten die gleichen Rechte wie beim blauen EU-Parkausweis, jedoch ohne die Berechtigung zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen.
In einigen Bundesländern gibt es auch für Autofahrerinnen und Autofahrer ohne Behindertenparkausweis Parkerleichterungen, die bei der zuständigen Behörde (meist Amt für Familie und Soziales) erfragt werden können.
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das Handyparken eine große Hilfe. Die Parkgebühr wird bargeldlos mit dem Mobiltelefon bezahlt, der Gang zum Parkscheinautomaten entfällt. Allerdings muss man sich vorher bei einem der Handy-Parken-Betreiber registrieren.
Umweltzonen
In vielen Städten Deutschlands gibt es Umweltzonen, in denen nur Fahrzeuge mit Feinstaubplakette fahren dürfen, die die Abgasnormen einhalten.
In Umweltzonen gelten Ausnahmegenehmigungen für Autofahrerinnen und Autofahrer mit folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (der Nachweis durch den blauen EU-Parkausweis ist ausreichend):
- außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG)
- hilflos (Merkzeichen H)
- blind (Merkzeichen Bl)
Aber auch dieser Personenkreis darf nur für notwendige Fahrten (zum Beispiel für eine ärztliche Untersuchung) ohne Plakette in eine Umweltzone fahren.
Da viele Kommunen eigene Sonderregelungen haben, informieren Sie sich am besten bei Ihrer örtlichen Behörde.