Weitere Fördertipps
Hier finden Sie weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für das selbstständige Autofahren oder die Beförderung von Menschen mit Behinderungen.
Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen können im Rahmen ihres Stiftungszwecks im Einzelfall fördern. In der Regel wird jedoch geprüft, ob zuvor die Antragswege über die regulären Leistungsträger beschritten wurden. Daher sollten eventuelle Ablehnungsbescheide der Leistungsträger bereit gehalten werden.
Fahrtkosten zur Schule
- Die Übernahme der Fahrtkosten zur Schule (z. B. Fahrdienst, im Privatwagen, ÖPNV) für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen regeln die Bundesländer unterschiedlich und hängt meist von der Länge des Schulweges und bestimmten Zumutbarkeitskriterien ab. Auskünfte erteilen die Schulträger und Schulämter der Städte und Gemeinden.
- Im Einzelfall können auch Fahrtkosten zu einer Privatschule übernommen werden.
- Reicht die schulrechtliche Fahrtkostenerstattung nicht aus oder wird der Antrag auf Kostenübernahme vom Schulträger abgelehnt, kann Eingliederungshilfe im Rahmen der "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" (§§ 75, 112 SGB IX) beantragt werden.
- Steuertipp: Neben der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale können Fahrtkosten zur Schule auch als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.