Autohersteller mit Umrüstservice
Einige Fahrzeughersteller bieten beim Kauf eines Neuwagens ab Werk oder über Kooperationspartner Fahrzeugumrüstungen an.
Fahrzeugumrüstung durch Autohersteller
Einige große Autohersteller bieten Fahrzeugumrüstungen ab Werk an, oft mit Produkten von spezialisierten Umrüstern. Solche Fahrhilfen ab Werk sind sinnvoll für Menschen mit leichten bis mittelschweren Einschränkungen, die mit Standardlösungen auskommen. Kundinnen und Kunden können sich bei Vertragshändlern des Herstellers informieren und ein Fahrzeug mit bedarfsgerechten Umbauten bestellen. Verkauf, Auslieferung und Zulassung des Fahrzeugs erfolgen über den Vertragshändler.
Welche Vorteile hat die Fahrzeugumrüstung durch Autohersteller?
- Ein einziger Vertragshändler ist persönlicher Ansprechpartner.
- Die Garantieleistungen des Fahrzeugherstellers gelten auch für die umgerüsteten Fahrzeuge.
- Auch für umgerüstete Fahrzeuge gibt es Mobilitätsgarantien, sodass bei einem Fahrzeugausfall ein alternatives Verkehrsmittel genutzt werden kann.
- Die Fahrzeughersteller, die Umrüstungen anbieten, verfügen über ein flächendeckendes Netz von Service- und Wartungsstationen.
Kooperation zwischen Autohersteller und Umrüstbetrieb
Einige Fahrzeughersteller kooperieren bei der Fahrzeugumrüstung mit offiziell autorisierten Umrüstbetrieben. Kundinnen und Kunden können sich bei den Vertragshändlern des Herstellers oder direkt bei den Umrüstbetrieben über die Angebote informieren.
Wie läuft die Kooperation ab?
- Der Vertragshändler wickelt die Fahrzeugumrüstung mit den ausgewählten Umrüstbetrieben ab. Verkauf, Auslieferung, Wartung und Service des Fahrzeugs erfolgen über den Vertragshändler.
- Der Umrüstbetrieb veranlasst in der Regel die Zulassung und übernimmt die Garantieleistungen für eingebaute Fahrzeugumrüstungen. Mobilitätsgarantien (siehe oben) gelten in der Regel nicht.
Welche Vorteile hat die Kooperation?
- Autorisierte Umrüstbetriebe verfügen über die nötige Fachkompetenz, um komplexere und individuelle Fahrzeuganpassungen durchzuführen.
- Spezialbetriebe können auch Lösungen für fortschreitende körperliche Beeinträchtigungen anbieten.
- Die von den Fahrzeugherstellern autorisierten Umrüstbetriebe führen die Umrüstung in Abstimmung mit den Herstellern durch. Die Hersteller geben dafür eine „Unbedenklichkeitserklärung“ gegenüber der Technischen Prüfstelle ab.