Rollstuhlsicherungen und Personensicherungen
Gurt-, Befestigungs- und Haltesysteme schützen Personen im Fahrzeug vor Unfällen. Die Sicherungssysteme müssen nach den einschlägigen Normen sicherheitstechnisch geprüft sein.
Produktarten
Am sichersten ist ein Dreipunkt-Sicherheitsgurt auf einem normalen Autositz. Wenn die üblichen Dreipunktgurte selbst schwer zu bedienen oder für die Sicherung von Personen ungeeignet sind, kommen andere Sicherungssysteme zum Einsatz. Es gibt spezielle Gurtsysteme wie Hosenträgergurte, die den Körper auf dem Autositz gut stabilisieren. Mit speziellen Gurtgriffen oder Gurtstraffern kann die Handhabung und Positionierung des Sicherheitsgurtes verbessert werden.
Befreiung von der Gurtpflicht
Nach der Straßenverkehrsordnung besteht eine gesetzliche Anschnallpflicht (§ 21 a StVO). Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht bei gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Körpergröße von weniger als 150 cm möglich. Den Antrag auf Gurtbefreiung kann man mit einer ärztlichen Bescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Klappbare oder schwenkbare Kopf- und Rückenstützen, die zusätzlich in das Fahrzeug eingebaut werden, bieten einen besseren Unfallschutz für Selbstfahrende oder Mitfahrende im Rollstuhl. Dies gilt insbesondere für Faltrollstühle mit dünnem Rückengurt. Die Stützsysteme können mechanisch oder elektrisch betätigt werden.
Ist das Umsetzen einer Person im Rollstuhl auf den Fahrzeugsitz nicht möglich, müssen der Rollstuhl und der Fahrgast bzw. die Selbstfahrer/innen mit einem speziellen System gesichert werden. Dazu muss der Rollstuhl selbst als Fahrzeugsitz geeignet sein.
Die Hersteller prüfen solche Rollstühle in Crashtests und kennzeichnen sie entsprechend. Gurtsysteme, die Rollstuhlfixierung und Personensicherung kombinieren, bieten mehr Sicherheit als herkömmliche Gurtsysteme. Die technische Norm DIN 75078:2 empfiehlt so genannte Kraftknotensysteme, eine gesetzliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Kraftknoten
Der Kraftknoten besteht in der Regel aus vier stabilen Bauteilen, die fest mit dem Rollstuhlrahmen verschraubt sind und über die der Rollstuhl mit Hilfe von Zurrgurten am Fahrzeug befestigt wird. Der Kraftknoten ist auf das Personenrückhaltesystem, bestehend aus Beckengurt und Schrägschultergurt, abgestimmt. Werden Rollstühle mit Kraftknoten nachgerüstet, geschieht dies in der Regel mit einer Adapterplatte und Gurtzungen für die Zurrgurte. Nachrüstsätze sind für viele Rollstuhlmodelle erhältlich. Kraftknotensysteme sind im Sanitätsfachhandel, bei Rollstuhlherstellern und Umrüstbetrieben erhältlich.
Dockingstationen für Elektrorollstühle
Elektrisch oder mechanisch betriebene Rückhaltesysteme werden am Fahrerplatz im Fahrzeugboden verankert. Die Andockstation wird mit dem Elektrorollstuhl angefahren, die Fixierung des Rollstuhls in der Station erfolgt über ein Bedienelement im Rollstuhl. Ist der Rollstuhl mit einem Beckengurt ausgestattet, muss der Rollstuhlnutzer oder die Rollstuhlnutzerin zur Personensicherung nur noch den Sicherheitsgurt am Beckengurt befestigen.
Faltrollstuhlsicherung
Der Faltrollstuhl wird gesichert, indem er durch einen Hubmechanismus zum Fahrersitz wird. Der Fahrersitz ist dann mit einer Schulter- und Kopfstütze fest und stabil mit dem Fahrzeug verbunden. Der Hubmechanismus und die Verbindung mit der Schulter- und Kopfstütze werden im Rollstuhl elektrisch gesteuert.
Grundsätzlich muss ein Rollstuhl für die Beförderung einer Person im Fahrzeug zugelassen sein. Der Rollstuhl muss die Crashtest-Anforderungen nach ISO 7176-19 in Verbindung mit einem Vierpunkt-Verankerungssystem nach ISO 10542 erfüllen. Für den Transport sind vier Rollstuhl-Rückhaltegurte - zwei vorne und zwei hinten - sowie ein Dreipunkt-Personenrückhaltegurt erforderlich.
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Rollstühlen werden nur zugelassen, wenn sie über die erforderliche Ausstattung verfügen und dem Stand der Technik entsprechen. Dazu gehören auch die fahrzeugseitigen Verankerungspunkte für die Rollstuhl- und Insassensicherung. Maßgeblich für die sichere Ausstattung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung ist die DIN 75078, die sich in erster Linie an Fahrzeughersteller und -ausrüster richtet und nicht für privat genutzte Fahrzeuge gilt. Die Bestimmungen für Busse sind in einer EU-Richtlinie geregelt.