Praxisbeispiel
Arbeitsgestaltung für einen Inhaber eines Autohauses

Wo lag die Herausforderung?

Der Autohausinhaber ist nach einem privaten Unfall querschnittsgelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Behinderungsbedingt sind sein Greifraum und seine Mobilität eingeschränkt. Er benötigt ein behinderungsgerecht angepasstes Auto für den Arbeitsweg und ein Hilfsmittel zum Ausgleich des eingeschränkten Greifraums, dass ihm Büro und auch bei Verkaufsgesprächen an den Fahrzeugen eingesetzt werden kann.

Was wurde gemacht?

Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation wurde ein Mobilitätstraining zur Nutzung des Rollstuhls durchgeführt. Der Pkw des Autohausinhabers wurde auf reine Handbedienung umgerüstet und auch der Ein- und Ausstieg zur Rollstuhlnutzung angepasst. Außerdem wurden:
angeschafft.

Schlagworte und weitere Informationen

Die behinderungsgerechte Gestaltung (Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, Kfz-Anpassung und barrierefreie Gestaltung) wurde vom Integrations- bzw. Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch ein speziell fahrzeugumrüstendes Unternehmen und dem Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes. Die Förderung des üblichen Greifreifen-Rollstuhls erfolgte durch die Krankenkasse.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von fahrzeugumrüstenden Unternehmen.

Unternehmen:

Der Mann hat eine Schwerbehinderung und ist selbständig. Er ist Inhaber des Autohauses Rotwild, das mit Fahrzeugen handelt bzw. diese verkauft und vom ihm selbst aufgebaut wurde. Zum Angebot des Autohauses gehört dabei die komplette Fahrzeugpalette - außer Nutzfahrzeuge (z. B. Lkw). Spezialisiert hat sich der Inhaber besonders auf hochwertige Geländefährzeuge, da diese eine Nische auf dem Automarktmarkt bilden und außerdem Geländefahrzeuge schon immer ein Hobby von ihm waren.
Zum Unternehmen gehören auch weitere Beschäftigte, die die Service- bzw. Werkstattarbeiten übernehmen.
Für den Inhaber war und ist die Arbeit sowie sein Unternehmen ein wichtiger Teil seines Lebens. Besonders nach seinem Unfall und der daraus resultierenden Schwerbehinderung bildet die Arbeit eine spezielle Art von Therapie, die ihm die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht.

Behinderung und Beeinträchtigung:

Der Autohausinhaber ist nach einem privaten Unfall querschnittsgelähmt und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen. Behinderungsbedingt sind sein Greifraum und seine Mobilität eingeschränkt. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 100.
Nach dem Unfall wurde der Autohausinhaber zunächst medizinisch versorgt und operiert. Im Anschluss daran erfolgte dann die medizinische Rehabilitation. Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation wurde auch ein Mobilitätstraining zur Nutzung des Rollstuhls durchgeführt. Noch während des Reha-Aufenthaltes nahm der Sozialdienst der Reha-Klinik Kontakt zu ihm und dem Technischen Beratungsdienst des Integrations- bzw. Inklusionsamtes auf, um erforderliche Maßnahmen zu besprechen und so die Fortführung des Unternehmens und der beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.

Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:

Der Inhaber ist für den Verkauf und die Verwaltungsaufgaben zuständig, die er von seinem Bildschirmarbeitsplatz im Büro aus erledigt. Der Bildschirmarbeitsplatz wurde dazu mit einem elektromotorisch höhenverstellbaren Arbeitstisch, der mit dem Rollstuhl bzw. Stehrollstuhl in sitzender Körperhaltung unterfahren werden kann, ausgestattet. Der Stehrollstuhl ermöglicht es dem Autohausinhaber auch durch die elektro-motorische Aufrichtfunktion in einer stehenden Körperhaltung am höhenverstellbaren Arbeitstisch tätig zu sein. Außerdem hilft der Rollstuhl ihm durch die Stehfunktion seinen eingeschränkten Greifraum auszugleichen, so dass er z. B. Aktenordner im Büro auch von den oberen Regalfächern nehmen und wieder abgelegen kann.
Bei den Verkaufsgesprächen und der Beratung der Kundschaft an den Fahrzeugen ermöglicht es der Stehrollstuhl, dass der Inhaber sich mit der Kundschaft auf Augenhöhe unterhalten und beispielsweise bestimmte Eigenschaften des Fahrzeuges und den Motorraum präsentieren kann, wobei der Stehrollstuhl bei den höheren Geländefahrzeugen dabei besonders hilfreich ist.

Arbeitsumgebung - Mobilität:

Außerhalb des Autohauses nutzt der Inhaber einen leichten Greifreifen-Rollstuhl (Aktiv-Rollstuhl), der für ihn zur reinen Fortbewegung einfacher per Muskelkraft angetrieben werden kann und außerdem wendiger ist.
Den täglichen Arbeitsweg legt der Autohausinhaber mit seinem Kfz mit Automatikgetriebe zurück, das von Fuß-auf Handbedienung (Gas und Bremse) umgerüstet wurde. Das Ein- und Aussteigen erfolgt dabei mit dem Greifreifen-Rollstuhl seitlich über eine Schiebetür. Mit Hilfe der elektrischen Hebebühne des Fahrzeuges gelangt er mit dem Greifreifen-Rollstuhl ins und aus dem Fahrzeug. Im Fahrzeug setzt er vom Greifreifen-Rollstuhl auf einen Schwenksitz um, der abschließend von ihm in Fahrtrichtung vor das Lenkrad gedreht wird.
Für das Führen des Autos wurden entsprechende Auflagen von der Führerscheinstelle und dem TÜV gemacht.
Seinen Wagen parkt der Autohausinhaber auf dem Betriebsgelände in der Nähe zum Eingang des Büros. Das Büro erreicht er mit dem Greifreifen-Rollstuhl über eine Rampe. Im Büro setzt er dann vom Greifreifen-Rollstuhl auf seinen Arbeits- bzw. Stehrollstuhl über.

Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • EFL - Gehen
  • EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
  • EFL - Stehen (längeres/vorgeneigt/Rotation)
  • ELA - Gehen
  • ELA - Reichen
  • ELA - Stehen
  • ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
  • ERGOS - Laufen (Gehen)
  • ERGOS - Reichen
  • ERGOS - Stehen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Armbewegungen
  • IMBA - Führungsfähigkeit
  • IMBA - Gehen/Steigen
  • IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
  • IMBA - Stehen
  • MELBA - Führungsfähigkeit

Referenznummer:

Pb/110955


Informationsstand: 06.01.2022